top of page

Gut zu wissen (keine Rechtsberatung)

Aktualisiert: 27. Juni

Sind, oder werden Sie arbeitslos, resp. arbeitssuchend und gedenken künftig weniger Wochenstunden zu arbeiten, so steht Ihnen dies natürlich zu. Zu bedenken gilt, dass die Agentur das zu zahlende Arbeitslosengeld dann auf Basis der geplanten Wochenarbeitszeit gestaltet und nicht, so würde man ja denken, auf Basis der zurückliegenden Wochenarbeitszeit.

 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Die Kunst des nein sagens

Nun kann man trefflich darüber diskutieren, ob man ein kurzes, unscheinbares Wort in den Adelsstand erheben muss. Aber - an der richtigen...

 
 
 
Lücke im Zaun

Junge Menschen genießen, und bis auf eine Ausnahme ohne es zu wissen, meine massive Bewunderung. Sie sind bereit, sich früh Themen zu...

 
 
 

Kommentare


bottom of page