Gut zu wissen (keine Rechtsberatung)
- Joachim Kalkowsky
- 25. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 27. Juni
Sind, oder werden Sie arbeitslos, resp. arbeitssuchend und gedenken künftig weniger Wochenstunden zu arbeiten, so steht Ihnen dies natürlich zu. Zu bedenken gilt, dass die Agentur das zu zahlende Arbeitslosengeld dann auf Basis der geplanten Wochenarbeitszeit gestaltet und nicht, so würde man ja denken, auf Basis der zurückliegenden Wochenarbeitszeit.
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