Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter
- Joachim Kalkowsky

- 21. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 24. Juli
Befürchten Sie arbeitslos zu werden, oder sind Sie bereits einen Schritt weiter, können Sie die Dienste, je nach Rechtskreis, der Agentur für Arbeit und/oder des Jobcenters nutzen. Wenn Sie Anspruch auf ALG1 (Agentur für Arbeit) haben, nutzen Sie dies, Ihr Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, nicht mehr, nicht weniger. Verzichten Sie nicht aus Stolz, oder Angst vor dem Amt, auf die Ihnen zustehende Leistung. Die Übernahme der gesetzlichen Krankenversicherung ist ebenfalls keine Kleinigkeit.
Der Erstantrag ist, zugegeben, meist keine Zuckerschlecken, aber hier bietet jede Stadt Hilfe in Form von Vereinen u.Ä.
Ist das Jobcenter für Sie zuständig, ALG2, so befinden Sie sich in einer Sozialleistung. Diese Gelder werden, in aller Regel, von Steuerzahlenden aufgebracht. Trotzdem: Auch hier - nutzen Sie dessen Dienste.
Mehr noch: Sowohl die Agentur für Arbeit, wie auch die Jobcenter, können und die Betonung liegt auf können, Ihnen Weiterbildungsangebote, Sprachkurse, Teilqualifizierungen und vieles mehr finanzieren. Suchen Sie aktiv nach passenden Inhalten, achten Sie darauf, dass der Träger der Maßnahme mit den beiden Ämtern abrechnen kann und bewerben Sie Ihr Vorhaben "proaktiv". Warten Sie nicht auf Vorschläge Ihrer Arbeitsvermittlerin, Ihres Vermittlers, diese sind meist unpassender als die Ergebnisse Ihrer Recherchen und Ergebnisse.
Nutzen Sie Systemisches Coaching Karlsruhe, in diesem Fall, als Ideenschmiede.
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